Schwellenkorporation Rüegsau

Aufgaben

Die Schwellenkorporation Rüegsau nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch die Gemeinde Rüegsau übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung (Unterhalts- und Verbauungsarbeiten).

Grosse Bedeutung hat der Unterhalt der Geschiebesammler. Aus ihnen müssen jährlich einige m3 Schwemmgut abtransportiert werden. Damit lässt sich die Gefahr von Verklausungen (Verengung des Fliessgewässers) und somit das Ausbrechen des Baches minimieren. Der Strassenabstand zu den Gewässern ist im engen Rüegsbach-Tal oft knapp. Hier versucht die Schwellenkorporation mit hartemVerbau das Unterspülen zu verhindern. Landseitig verhindert sie den Verlust von wertvollem Kulturland mit einem Längsverbau aus Holz. Dies gilt als ökologischer und wird vom Fischereiaufseher eindeutig bevorzugt. Der Querverbau stabilisiert die Bachsohle und verhindert so das Unterspülen der Bauten. Das Einzugsgebiet des Rüegsbach beträgt rund 25 km2. Dies führt zu schnellem Anschwellen der Gewässer, was immer wieder Schäden verursacht. Damit das Hochwasserprofil erhalten bleibt, kommt der Böschungspflege besondere Bedeutung zu. Ein üppig bewachsenes Ufer sieht zwar schön aus und ist auch ökologisch wertvoll, hat aber den Nachteil, dass sich bei jedem Gewitter Schwebeteilchen verfangen und so jährlich mehrere Zentimeter auflanden. 

Finanzierung

Die Finanzierung der Wasserbaumassnahmen erfolgt nicht über Steuergelder, sondern über eine sogenannte Schwellentelle oder Schwellenkataster. Grund- und Werkeigentümer sowie Baurechtsinhabende haben eine jährliche Abgabe zu leisten, welche gestützt auf den amtlichen Wert der Grundstücke und dem Perimeterplan festgelegt wird.

Die Rechnungsstellung des Schwellenkatasters erfolgt durch die Einwohnergemeinde Rüegsau.

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