Hunde
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Finanzverwaltung Rüegsau melden, damit die Personalien in der Hundedatenbank Amicus erfasst werden können. Mit der Registrierungspflicht erhalten Sie Ihre Personen-ID und die Zugangsdaten für Amicus per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Es können nur Personen ab 16 Jahren erfasst werden. Bei jüngeren Personen wird die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter erfasst.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor Weitergabe durch den Halter, bei dem der Hund geboren wurde, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund im Amicus.
Meldung von Mutationen
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus und der Finanzverwaltung zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod eines Hundes
Sie können die Mutationen entweder über Amicus oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Finanzverwaltung Rüegsau bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über Amicus verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten.
Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen zu animundo finden Sie hier.
Die PetCard wird digital. Entdecken Sie die neue ePetCard. Hier finden Sie alle Informationen sowie die Anleitung zum Herunterladen der kostenlosen App "animundo".
Hundesteuer Gemeinde Rüegsau
Die Hundetaxe beträgt CHF 40.00 pro Hund und Jahr. Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Rüegsau, sofern der Hund am 1. August (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.
Kontakt Amicus
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3416 Bern
Tel. 0848 777 100
