Hunde

Neue Hundebesitzer werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau zu melden. Wir registrieren Sie in der Datenbank AMICUS. Im Anschluss erhalten Sie Ihr AMICUS-Login.

Mutationen
Mutationen wie Adressänderungen, Halterwechsel und Todesfall sind bei AMICUS sowie bei der Gemeinde meldepflichtig.

Hundetaxe
Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Rüegsau, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. Die Hundetaxe beträgt Fr. 40.-- pro Hund.

Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.

Inkasso der Hundetaxe
Die Hundetaxe wird im August in Rechnung gestellt.

AMICUS
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich registrieren lassen. Alle Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.

Ausbildungspflicht
Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweise absolvieren.

Haftpflichtversicherung
Das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung für die Risiken der Hundehaltung ist für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt drei Millionen Franken.

Schutzimpfung
Die obligatorische Schutzimpfung der Hunde gegen Tollwut wurde abgeschafft. Seit Juli 2007 gelten neue Vorschriften für das Reisen mit Hund oder Katze. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Grenzübertritten jeweils die entsprechende Tollwutsituation zu beachten ist. Informationen zum Tollwutrisiko in den verschiedenen Ländern finden Sie im Internet unter www.bvet.admin.ch.

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