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Revision der Ortsplanung

öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat von Rüegsau bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage (Änderung im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG). Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die Änderungen des Baureglements (Art. 314, Art. 316 und Art. 317) sowie des Zonenplans Gewässerräume in den Bereichen gemäss dem Do-kument «Änderungen Baureglement und Zonenplan Gewässerräume im Genehmigungsverfahren». 

Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 29. Februar 2024 bis am 02. April 2024 in der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Bauverwaltung, Rüegsaustrasse 40, 3415 Rüegsauschachen, öffentlich auf. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Verwaltung. Die Akten sind zudem im Internet unter www.ruegsau.ch abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglich vorgenommenen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Bauverwaltung, Rüegsaustrasse 40, 3415 Rüegsauschachen, einzureichen. 

Rüegsauschachen, 26. Februar 2024

Der Gemeinderat

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