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Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

in der Gemeinde Rüegsau

Die Gemeinde Rüegsau muss gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern im Jahr 2017 eine Kontrolle der Schutzräume durchführen.

Mehr als ein Drittel der Schutzräume wurde vor über 30 Jahren erstellt, deshalb steht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume im Vordergrund. Dazu müssen diese periodisch kontrolliert werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.

In der Gemeinde Rüegsau wird die periodische Schutzraumkontrolle in den Monaten Oktober und November 2017 durch die Firma G. Bühler GmbH durchgeführt. Die betroffenen Hauseigentümer/innen resp. die zuständigen Immobilienverwaltungen werden vorgängig schriftlich durch die Firma kontaktiert. Für Fragen steht sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktangaben:
G. Bühler GmbH
Neueneggstrasse 43
3172 Niederwangen
078 705 71 84
anita.fankhauser(at)buehler-gmbh.ch

Wichtig für die Eigentümer
Die periodische Schutzraumkontrolle muss die Firma G. Bühler GmbH im Auftrag vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern vollständig ausführen können. So ist die Kontrolle des Überdrucks (Inbetriebnahme des Ventilaggregats und Schliessung der Panzertüre und Panzerdeckel) zwingend notwendig. Sollte eine vollständige Kontrolle nicht möglich sein (Bsp. Ventilaggregat oder Panzertüre und Panzerdeckel nicht zugänglich oder verbaut), so ist die Kontrolle auf Kosten der Eigentümerschaft neu anzusetzen.

Die periodische Schutzraumkontrolle:

  • dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft
  • ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung der Gemeinde auf die Schutzräume
  • soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen

Wir danken Ihnen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

Gemeindeschreiberei Rüegsau

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