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Grabaufhebung

Friedhöfe Rüegsau und Rüegsbach

Auf den Friedhöfen Rüegsau und Rüegsbach werden auf den 31. März 2018 folgende Gräber, gemäss Art. 18 des Friedhofs und Besoldungsreglement, aufgehoben:

Es betrifft dies die Erwachsenen- und Urnengräber mit Bestattungsjahr 1992.

Wir bitten die Angehörigen, welche die Grabsteine, Einfassungen usw. selber abräumen möchten, dies bis zum festgesetzten Datum zu tun. Über jene, die bis zum festgesetzten Termin nicht geräumt werden, kann die Umweltkommission - Friedhofswesen verfügen. Urnen, die nachträglich in den betreffenden Gräbern beigesetzt worden sind, können auf Wunsch der Angehörigen auf dem Feld für Urnengräber neu bestattet werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen.

Entsprechende Mitteilungen sind an die Umweltkommission zu richten.

Umweltkommission
Friedhofwesen

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