Steuern
Hier finden Sie hilfreiche Links zu verschiedenen Themen:
Termine und Fälligkeiten
Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und - wie die Schlussabrechnung - innert 30 Tagen zahlbar.
Die provisorische Rechnung für die geschuldete direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und wie die Schlussabrechnung zahlbar innert 30 Tagen.
Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.
Zahlungserleichterung
Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden.
Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid). Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden.
Link Steuerverwaltung des Kantons Bern
Teilzahlungen an provisorische Rechnungen und Ratenrechnungen
Für nicht rechtskräftige Steuerforderungen können Sie zusätzliche leere Einzahlungsscheine unter untenstehendem Link, über die Infolinie, die zuständige Inkassostelle oder in Ihrem BE-Login bestellen. Dabei wird ausdrücklich auf allfällige Verzugszinsfolgen hingewiesen
Link Steuerverwaltung des Kantons Bern
Lebenssituationen
Als natürliche Person können Sie unter Umständen mit Lebenssituationen konfrontiert sein, die Auswirkungen auf Ihre Steuern haben, beispielsweise eine spezielle familiäre Veränderung, ein Wohnsitzwechsel oder die Pensionierung. Zu folgenden Lebenssituationen finden Sie im "Ratgeber" nützliche Erklärungen zu den Folgen für Ihre Steuererklärung.