Publikationen

Fakultatives Referendum:

Der nachfolgende Beschluss des Gemeinderates gestützt auf Art. 13 des Organisationsreglements unterliegt gemäss Art. 26 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum.

Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juli 2025: Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 220'000.00 für die Strassensanierung Enzisberg 1

Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements können 5 % der Stimmberechtigten gegen diesen Ausgabenbeschluss das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau einzureichen, wo innerhalb der Referendumsfrist auch die Akten zum Geschäft aufliegen.

Inkraftsetzung:

Personalverordnung 2014
Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der Gemeinderat gestützt auf das Personalreglement eine Ergänzung in der Personalverordnung beschlossen. Es betrifft die Entschädigung für Nacht- und Wochenendarbeit sowie Bereitschaftsdienst. Die Änderungen treten per 01. Januar 2024 bzw. 2025 in Kraft.
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

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