In Trockenzeiten sinken die Abflussmengen in den Fliessgewässern und mit hohen Temperaturen nimmt der Stress der aquatischen Lebewesen zusätzlich zu. Eine gewisse Restwassermenge ist nötig, damit die Gewässer ihre natürlichen Funktionen beibehalten können.
Die Gemeinden sind befugt, Bewilligungen für temporäre Wasserentnahmen mit mobilen Einrichtungen aus gewissen Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zu erteilen.
Jede Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer bedarf einer Bewilligung der Gemeinde oder einer Konzession des Kantons.
Wer Wasserentnahmevorrichtungen erstellt, ändert oder betreibt, ohne über eine Bewilligung oder Konzession zu verfügen, macht sich strafbar.
Das Gesuchsformular für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern erhalten Sie auf Anfrage bei der Bauverwaltung Rüegsau
Bauverwaltung Rüegsau

