Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2025 liegt gestützt auf Art. 60 des Organisationsreglements während 30 Tagen, d.h. vom 17. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Rüegsaustrasse 40, Rüegsauschachen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat, welcher anschliessend auch das Protokoll genehmigt.
Der Gemeinderat

