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Freinacht von Samstag, 11. Juli 2026 auf Sonntag, 12. Juli 2026

Fussball-WM

Die Schweizer-Fussball-Nationalmannschaft hat sich am Dienstagabend für das Viertelfinale bei der Fussball-WM in den USA qualifiziert.

Das Viertelfinalspiel zwischen der Schweiz und Argentinien findet am Sonntag, 12. Juli 2026, morgens um 03.00 Uhr Schweizer Zeit statt. Der Kanton Bern hat wegen diesem historischen Ereignis in der Nacht von Samstag, 11. Juli - Sonntag, 12. Juli 2026, eine kantonale Freinacht bewilligt. Konkret bedeutet dies:

  • Alle Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern können in dieser Nacht dauernd geöffnet bleiben. Eine separate Überzeitbewilligung ist nicht notwendig;
  • Sofern keine kommunalen Regelungen entgegenstehen, können auch während der Nacht Bewirtungen im Aussenbereich (Garten, Terrasse, etc.) erfolgen;
  • Die Public Viewings können innerhalb der bestehenden gastgewerblichen Einzelbewilligung betrieben werden;
  • Auf die Anwohnenden ist trotz allem gebührend Rücksicht zu nehmen.

Für die Übertragung des Viertelfinalspieles (eingeholte Übertragungsrechte vorausgesetzt) gelten für dieses Viertelfinale die folgenden Bestimmungen:

  • Das Spiel kann ab 03.00 Uhr übertragen werden, inkl. Bewirtung von Gästen durch die ganze Nacht.
  • Es dürfen nur so viele Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden, wie in den geltenden Betriebsbewilligungen/Einzelbewilligungen aufgeführt sind. D.h. kein Aufstellen von zusätzlichen Festbänken oder ähnlichem!
  • Grundsätzlich gilt der Schallpegel, welcher für die Besucher einen verständlichen Spielkommentar zulassen. Der Schallpegel sollte so tief wie möglich gehalten werden.
  • Der Schallpegel von Leq 85 dB(A)/10s darf nicht überschritten werden.
  • Sollten sich während dem Spiel trotz Einhaltung der Auflagen berechtigte Klagen aus der Nachbarschaft ergeben, sind diese zu analysieren und es können weitergehende Massnahmen verfügt werden.
  • Die verantwortliche Person sorgt für Ruhe und Ordnung. Weiter empfehlen wir, die Nachbarn zu informieren und ev. auch einzuladen.
  • Eine Tonübertragung ist nur während der Spielzeit zulässig (kein Kommentar vor und nach dem Spielende / in der Pause).

Hopp Schwiiz!

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