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Einwohnergemeinde Rüegsau

Hundetaxe

Gemäss kantonalem Gesetz über die Hundetaxe und dazugehörender Verordnung ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August des laufenden Jahres (Stichtag) über drei Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde von der Gemeindeversammlung auf Fr. 40.00 pro Hund festgelegt.

Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.

Neue Hundebesitzer werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau zu melden. Bitte nehmen Sie dazu den ANIS-Ausweis mit.

Mutationen
Mutationen wie Adressänderungen, Halterwechsel und Todesfall sind bei ANIS sowie bei der Gemeinde meldepflichtig.

Inkasso der Hundetaxe
Die Hundetaxe wird im August in Rechnung gestellt. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe  wird nebst der Taxe auch eine Busse/Umtriebsgebühr von Fr. 20.00 erhoben.

ANIS
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Datenbank des ANIS registriert sein. Entsprechend werden die Hundehalter gebeten, sämtliche Änderungen dort mitzuteilen.

Ausbildungspflicht
Seit dem 01.09.2008 müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter ausbilden lassen.


Schutzimpfung
Die obligatorische Schutzimpfung der Hunde gegen Tollwut wurde abgeschafft. Seit Juli 2007 gelten neue Vorschriften für das Reisen mit Hund oder Katze. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Grenzübertritten jeweils die entsprechende Tollwutsituation zu beachten ist. Informationen zum Tollwutrisiko in den verschiedenen Ländern finden Sie im Internet unter www.bvet.admin.ch.

Zuletzt aktualisiert am: 28.10.2011
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