Sie haben Ihre Arbeitsstelle verloren oder suchen eine neue Stelle.
Melden Sie sich möglichst früh, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde für die Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV).
Bitte nehmen Sie für die Anmeldung den AHV-Versicherungsausweis mit.
Nachdem Sie sich als arbeitslos angemeldet haben, wird für Sie eine persönliche RAV-Beraterin oder ein persönlicher RAV-Berater bestimmt. Sie oder er begleitet Sie während der Arbeitslosigkeit, berät Sie bei der Stellensuche und informiert Sie über offene Stellen. Gegebenenfalls bestimmen die Berater die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (z.B. Kurse und Programme).
Sie können jedoch die Stellensuche nicht an ihre Beraterin oder ihren Berater delegieren. Sie müssen sich weiterhin selber aktiv um eine Stelle bemühen.
Die RAV gehört zum Geschäftsbereich Arbeitsvermittlung des beco und ist an 19 Standorten im ganzen Kanton vertreten.
Weiter Infos zum RAV finden Sie hier.