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Einwohnergemeinde Rüegsau

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde im November und Rechnungs-Gemeinde im Juni sind vorgeschrieben). Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.

Aufgaben:

  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Behandlung von Initiativen, sofern Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse


Kompetenzen
:

  • Neue einmalige Ausgaben über 200'000 Franken bis 1 Mio.
  • Neue wiederkehrende Ausgaben über 20'000 bis 100'000
  • Neue einmalige Ausgaben über 100'000 - 200'000 Franken, sofern Referendum ergriffen wurde

Gemeindeversammlung

06.06.2012 (Rechnung)
05.12.2012 (Budget)

Zuletzt aktualisiert am: 09.12.2011
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