Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde im November und Rechnungs-Gemeinde im Juni sind vorgeschrieben). Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.
Aufgaben:
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen, sofern Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
Kompetenzen:
- Neue einmalige Ausgaben über 200'000 Franken bis 1 Mio.
- Neue wiederkehrende Ausgaben über 20'000 bis 100'000
- Neue einmalige Ausgaben über 100'000 - 200'000 Franken, sofern Referendum ergriffen wurde